Verein oder Genossenschaft?

Muss der Träger einer Freien Waldorfschule immer ein Verein sein?

Die Rechtsform einer Freien Schule sollte Ausdruck ihrer inneren Verfasstheit und ihres Selbstverständnisses als Gemeinschaft sein.  Herkömmlicherweise ist der rechtliche und wirtschaftliche Träger einer Waldorfschule ein Verein.  Dies ist jedoch nicht notwendigerweise so; einige wenige Waldorfschulen in Deutschland haben die Form einer Genossenschaft gewählt.  Im Folgenden soll beschrieben werden, was eine Genossenschaft ist, welche Anforderungen bei ihr erfüllt werden müssen und welche Möglichkeiten der Gemeinschaftsbildung in ihr veranlagt sind.  Dem Verfasser, der die Vereinsform wie die Genossenschaft aus eigener Erfahrung kennt, geht es nicht darum, die Genossenschaft als die bessere Form hinzustellen, sondern einige Vorurteile gegen sie abzubauen und auf die Vor- und Nachteile beider Formen aufmerksam zu machen.

Red. „Erziehungskunst“ 1992

Seit 20 Jahren zeigt die Freie Waldorfschule am Bodensee Überlingen-Rengoldshausen, dass der rechtliche und wirtschaftliche Träger einer Waldorfschule nicht unbedingt ein Verein sein muss.  Die Eltern und Lehrer, die den Schulträger 1971 gegründet haben, wählten die Form der gemeinnützigen Genossenschaft.  Diesem Beispiel folgten wenige Jahre später die Freie Waldorfschule in Karlsruhe und die Freie Waldorfschule in Offenburg.  Lange Zeit blieben diese drei Freien Waldorfschulen mit ihrer Trägerform der Genossenschaft »Exoten« in der deutschen Waldorfschullandschaft.  Allerorts konnte man hören, dass die Form des Vereins viel einfacher und geeigneter sei, die Form der Genossenschaft dagegen kompliziert, umständlich und schwerfällig.  Im Jahr 1991 hat die Freie Waldorfschule München-Ismaning ebenfalls die Form der Genossenschaft gewählt.  Dies wurde dem tragenden Schulkreis vom zuständigen Genossenschafts-Verband nicht einfach gemacht.  Gerade dadurch fühle ich mich angeregt, einmal die Vor- und Nachteile der Genossenschaft im Vergleich zum Verein darzulegen.

Wenn wir die beiden Formen, Genossenschaft und Verein, vergleichen, so tritt ein wesentlicher Unterschied schon bei deren Gründung auf. Ein Verein kann von sieben Menschen gegründet werden und wird vom Registergericht in das Vereinsregister eingetragen, wenn die Satzung den formalen Anforderungen entspricht und die Organe ordnungsgemäß besetzt sind. Die notwendigen Organe sind Vorstand und Mitgliederversammlung.

Die Genossenschaft wird zwar ebenfalls durch eine Gründungsversammlung gegründet, in der die Satzung durch die Gründungsmitglieder unterschrieben wird (genauso wie beim Verein).  Sie hat neben Vorstand und Mitgliederversammlung als weiteres notwendiges Organ einen Aufsichtsrat.  Der wesentliche Unterschied ist jedoch, dass jede Genossenschaft verpflichtet ist, sich einem genossenschaftlichen Prüfverband anzuschließen.  Dieser Prüfverband prüft die Satzung und vor allem die wirtschaftlichen Verhältnisse der neugegründeten Genossenschaft.  Versprechen diese wirtschaftlichen Verhältnisse nicht, auf Dauer tragfähig zu sein, so wird die Gründung der Genossenschaft vom Prüfverband abgelehnt.  Das bedeutet, dass das Registergericht diese Genossenschaft nicht in das Genossenschaftsregister einträgt.  Andererseits berät der Genossenschaftsverband die neu zu gründende Genossenschaft in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen, so dass man in der Gründungsphase erfahrene neutrale Partner zur Seite haben kann.

Fehlentwicklungen können vermieden werden

Die Frage der finanziellen Tragfähigkeit ist nun für Freie Waldorfschulen besonders wichtig – gerade in einer Zeit, in der die Anfangsfinanzierung durch Wartefristen bei den staatlichen Zuschüssen erschwert wird und allgemein knappere Mittel den finanziellen Handlungsspielraum immer weiter einengen.

Die vierte Münchener Freie Waldorfschule musste zum Beispiel dem Genossenschaftsverband gegenüber nachweisen, dass die durch die bayerische Wartefrist (ca. 11 Jahre für den Gymnasialbereich) bedingten Defizite durch Bürgschaften so weit abgesichert werden können, dass der Genossenschaft kein Konkurs droht.  Dies machte eine verstärkte Bewusstseinsbildung im Bereich der Finanzplanung notwendig mit der Erstellung eines Finanzplanes für die nächsten 15 Jahre.  Dazu war eine detaillierte Erarbeitung der verschiedenen Kostenfaktoren einer Freien Waldorfschule auf dem Erfahrungshintergrund der bestehenden Schulen erforderlich.  Ebenso musste die Finanzierung durch die Vorausplanung entsprechender Einnahmen nachgewiesen werden, wodurch den Eltern von vornherein klar wurde, welche finanzielle Verantwortung ihnen in Bezug auf Kostenübernahme und Bürgschaften mit dem Betrieb dieser Schule zufallen würde.

Diese finanzielle Überprüfung ist bei einem Verein nicht vorgeschrieben und muss daher besonders gewollt werden. Dies ist z.B. durch die Beratung durch erfahrene Waldorf-Geschäftsführer oder durch den Genossenschaftsverband oder eine andere Prüfungsgesellschaft zwar möglich, aber nicht immer gewünscht bzw. durchführbar.

Bei der Genossenschaft ist es mit dieser einmaligen finanziellen Überprüfung durch den Genossenschaftsverband nicht getan.  Jedes Jahr wird die Genossenschaft von ihrem jeweiligen Prüfverband geprüft, und zwar nicht nur der Jahresabschluss und die Bilanz, wie bei der Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer, sondern auch die gesamte Geschäftsführung hinsichtlich ihrer Kompetenz und Sorgfalt.  In der Regel waren bei uns zwei Prüfer 2 bis 3 Wochen im Hause damit beschäftigt.  Abschließend wird ein umfangreicher Prüfungsbericht erstellt, dessen Zusammenfassung alle wesentlichen Kritikpunkte enthält und in der Generalversammlung verlesen werden muss.  Die Prüfung umfasst zum Beispiel auch, ob die Finanzierung des laufenden Betriebes sowie der Investitionsvorhaben solide sind und ob z. B. die Geschäftsführung irgendwelche unvertretbare Risiken eingegangen ist.

Dies dient u. a. den Kritikern der Genossenschaft als Argument, dass die Handhabung komplizierter sei.  Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass ich diese Prüfungen, obwohl sie auch unangenehm sein können, jedoch immer als hilfreich empfunden habe, da der wirtschaftliche Betrieb der Schule ganz unvoreingenommen von außen betrachtet wird und sich an den Maßstäben einer ordentlichen Geschäftsführung messen lassen muss.  Dadurch wird in der Geschäftsführung vieles von vornherein richtig angelegt, und so können Fehlentwicklungen vermieden werden.

Gemeinsamkeit macht stark

Die Überprüfung der finanziellen Verhältnisse, die Kontrolle der Geschäftsführung sowie die Beratung durch einen gesetzlich vorgeschriebenen genossenschaftlichen Prüfverband sind aber nur die eine Seite der Genossenschaft.  Die eigentliche Begründung liegt in tieferen Schichten, z. B. in der Frage, was eine Gemeinschaft durch die Wahl ihrer Rechtsform über die gegenseitigen Verhältnisse ausdrucken will.

Sucht man die Wurzeln der Genossenschaftsform, so findet man diese im germanischen Recht, in dem die Verhältnisse zwischen den Menschen gemeinschaftsrechtlich geregelt wurden und nicht schuldrechtlich, wie es im römischen Recht vorherrscht.  So konnte hier der Gedanke der Solidargemeinschaft entwickelt werden und in der Form des genossenschaftlichen Zusammenschlusses freier, gleichberechtigter Partner seinen Niederschlag finden.  Dies drückt sich weiterhin darin aus, dass die Ausübung des Stimmrechtes daran gebunden ist, dass der Einzelne am Willensbildungsprozess beteiligt ist.  Man kann sein Stimmrecht also nicht auf andere übertragen.  Idealerweise wird die Entscheidung im gemeinsamen Gespräch entwickelt und anschließend gemeinsam beschlossen.

Ein weiteres wesentliches Element der Genossenschaft ist der Selbsthilfegedanke, der darin zum Ausdruck kommt, dass alle sich nach besten Kräften an der Erreichung des gemeinsamen Zieles beteiligen.  Also: Gemeinsamkeit macht stark.  In der Geschichte gibt es viele Beispiele, wo Menschen durch solche Solidargemeinschaften Dinge zuwege gebracht und unternehmen konnten, die der einzelne nicht geschafft hätte.  So entstanden z. B. im 19.  Jahrhundert die Konsumgenossenschaften als Selbsthilfeeinrichtungen der Arbeiter für die Bedarfsdeckung.  Den gleichen Ansatz verfolgten etwa die Wohnbaugenossenschaften (vor allem in den 20er Jahren), in denen gemeinsam durch tätige Selbsthilfe Wohnraum geschaffen wurde, den sich jeder einzelne allein niemals hätte leisten können.  Was bedeutet dies nun für die Trägerschaft einer Freien Waldorfschule?

Jeder haftet persönlich

Das Recht auf freie Schulwahl ermöglicht zwar einerseits die Gründung Freier Schulen und damit auch Freier Waldorfschulen, die finanzielle Förderung ist jedoch ganz unzureichend und wird tendenziell immer schlechter, so dass es starker Solidargemeinschaften der Eltern und Lehrer bedarf, um Freie Schulen zu gründen und zu betreiben.  Hier bietet die Genossenschaft neben dem Grundgedanken der Solidargemeinschaft noch weitere Ansatzpunkte zur konkreten Gestaltung dieser Aufgabe.

Eine Genossenschaft ist nicht nur eine ideelle Gemeinschaft, wie zum Beispiel ein Verein, sondern sie ist auch eine »Kapital«-Gemeinschaft.  Jedes Mitglied ist mit einem bestimmten Mindest-Kapital-Anteil an der Genossenschaft beteiligt.  Dies lässt die Gemeinschaft sehr viel konkreter werden als nur eine Erklärung der Mitgliedschaft.  Im Genossenschaftsgedanken ist darüber hinaus verankert, dass man nicht nur einen bestimmten Kapitalanteil dem gemeinsamen Betrieb zur Verfügung stellt, sondern über diesen Kapitalanteil hinaus noch einmal in gleicher Höhe eine Haftung eingeht.  Kapitaleinlage und Haftung sind Ausdruck einer genau definierten Verantwortung bis ins Finanzielle hinein.  Dies wirkt nach innen gemeinschaftsbildend und hält das Interesse wach für die finanzielle Lage der Gemeinschaft.  Nach außen bewirkt es eine größere Vertrauenswürdigkeit durch das dadurch entstehende Eigenkapital und die damit verbundene Haftung.  So ergeben sich z. B. in Verhandlungen mit Banken dadurch einige Vorteile gegenüber dem gemeinnützigen Verein.

Meiner Erfahrung nach kann in einer Genossenschaft leichter vermittelt werden, dass es sich auch bei einer Freien Schule um ein »Unternehmen« handelt im Sinne einer gemeinsamen Unternehmung der Eltern und Lehrer, die auch wirtschaftliche Verpflichtungen für die Träger einschließt.

So kann der vom Träger zu finanzierende Teil der Kosten der Schule im Sinne eines Trägerbeitrages auf alle Betreiber der Genossenschaft umgelegt werden, unabhängig davon, ob sie Kinder in der Schule haben oder nicht.  Die Ausgestaltung dieser Träger-Beiträge bietet interessante Möglichkeiten, die Idee der Solidargemeinschaft in neuer Weise zwischen den Mitgliedern bis in die Festlegung von Zahlungen hinein konkret werden zu lassen, bis hin zur völligen Selbstverantwortung der einzelnen Mitglieder aus der Einsicht in die Notwendigkeiten.

Verantwortlich, verbindlich, transparent

Die Genossenschaft erleichtert vieles dadurch, dass es in der Form von vornherein angelegt und rechtlich vorgeschrieben ist.  Insofern hat man sich mit der Wahl der Rechtsform auch schon für eine gewisse Verbindlichkeit und Transparenz entschieden.

Der Verein als unverbindlichere Form des Zusammenschlusses ist dagegen sehr geeignet, wenn man einen weiteren Umkreis von Freunden und Förderern ansprechen will, die sich nicht so verantwortlich und verbindlich in die Trägerschaft der Schule hineinstellen wollen wie die Mitglieder der Genossenschaft, sondern der Schule eher aus einer gewissen Distanz freundlich begleitend helfen wollen.  Es hat sich gezeigt, dass ein gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer eine gute Ergänzung sein kann zu dem Schulträger in Form einer gemeinnützigen Genossenschaft. Nach den vorliegenden positiven Erfahrungen möchte ich die Hoffnung aussprechen, dass künftig noch mehr Freie Waldorfschulen den Mut haben mögen, die Rechtsform der Genossenschaft zu wählen, um damit auch inhaltlich zu einer Weiterentwicklung der Genossenschaftsform beizutragen.  Es wird sicher nicht ohne Folgen für die Ausprägung des Genossenschaftsgedankens bleiben, wenn neue soziale Ansätze durch die Freien Waldorfschulen auch in der Ausgestaltung von Genossenschaften ihren Niederschlag finden.


Verein oder Genossenschaft

Bild von Alexas_Fotos auf Pixabay

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